Sie sind selbst Patient oder Angehöriger eines Patienten? Die Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung steht jedem Versicherten zu. Die Leistungen der BFW Wundambulanzen ergänzen das Angebot Ihres Arztes, Pflegedienstes und Wundmanagers.

 

 

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

 

Informationen zur Förderung

Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte (IMV)

Der Freistaat Bayern gewährte nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung innovativer medizinscher Versorgungskonzepte (IMVR) Zuwendungen für innovative medizinische Versorgungskonzepte.

Um die wachsenden Herausforderungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu bewältigen, müssen diese sich kontinuierlich weiterentwickeln. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Zunahme älterer Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, komplexen Mehrfacherkrankungen, Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit, deren Behandlungsbedarf stetig wächst und sich wandelt. Daneben prägen auch neue Behandlungsmethoden den Versorgungsalltag. Ferner stellt die unterschiedliche Versorgungssituation in Ballungsräumen, in strukturschwachen und ländlichen Regionen neue und verschiedene Anforderungen an die Versorgung, denen begegnet werden muss. Nicht zuletzt verändern sich die Ansprüche der Versorger an die Bedingungen der Versorgung selbst, auf die mit größtmöglicher Flexibilität eingegangen werden muss. Ziel der Zuwendung war es, innovative Versorgungsformen zu fördern, damit auch zukünftig für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte Versorgung auf hohem Niveau erhalten und gestärkt werden kann.

Quelle: www.lgl.bayern.de

Optimierung der Versorgungsstruktur in Bayern für Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden.

Die Versorgung und Behandlung chronisch kranker Patienten wird bedingt durch den Pflege- und Ärztemangel und dem demografischen Wandel in Deutschland zunehmend zur Belastung für unser Gesundheitssystem. Mit unserem Projekt entwickeln wir einen Weg für die Versorgung und Behandlung von Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden, welcher diesen Herausforderungen entgegenwirken wird. Unsere Einrichtungen stellen Schnittstellen zwischen ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen dar und sind somit in der Lage auf effiziente Art und Weise Betroffene zum Erfolg zu führen.

Durch unsere strategische Ausrichtung können wir Kompetenzen bündeln und gezielt für Patienten einsetzen.

Das Projekt „Optimierung der Versorgungsstruktur in Bayern für Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden“ wird im Rahmen des Förderprogrammes „Innovative medizinische Versorgungskonzepte“ (IMV) durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.
Dafür möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken!

 

Ihr Partner für professionelle Wundversorgung

 

Was ist eine Wundambulanz?

Die Wundambulanz ist eine kliniknahe, spezialisierte Einrichtung für die Behandlung von Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden.
Die Einrichtung stellt eine Anlaufstelle für Betroffene dar und verknüpft den stationären und ambulanten Sektor perfekt.

Das Team der BFW Wundambulanzen GmbH besteht aus speziell ausgebildeten Pflegekräften, welche über langjährige Erfahrung in der Behandlung von chronischen und schwer heilenden Wunden verfügen.

Unser Unternehmen wurde vom Landkreis
Dingolfing-Landau ausgezeichnet als:


zum Presseartikel >>>

Leistungen

  • Erarbeitung einer phasengerechten und indiv. Wundtherapie
  • Systematisch und digital vernetzte Zusammenarbeit mit stationären und ambulanten Einrichtungen
  • Digitale Wunddokumentation
  • Schulung und Beratung von Patienten und Angehörigen

Vorteile

  • Effektive und ökonomische Versorgung
  • schnellerer Behandlungserfolg durch ein einheitliches Therapiekonzept
  • Übersichtliche, digitalisierte Patientenakte
  • Koordinierte und transparente Versorgung im Netzwerk

Kosten

  • Durch die Zusammenarbeit mit uns entstehen für Sie KEINE Kosten
  • Es fällt lediglich die Zuzahlung für die häusliche Krankenpflege an
  • Versorgung unter Einhaltung von §12 SGB V

Behandlungen können nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Vielen Dank.